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1. Abschluss des Reisevertrages
Anmeldung: Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie DC-Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Er ist für uns dann verbindlich, wenn Ihre Anmeldung von uns schriftlich bestätigt wurde. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen ein zu stehen. Offensichtliche Rechen - und Berechnungsfehler gehen nicht zu Lasten des Reiseveranstalters.
Auch bei Gruppenreisen, da erklärt uns der Reiseanmelder, die gesamte Reise für alle Teilnehmer im eigenen Namen zu buchen und damit alleiniger Vertragspartner gegenüber DC-Tours zu sein. Ändernde oder ergänzende Abreden zu unseren ausgeschriebenen Leistungen sowie zu den Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns.
2. Zahlung
Der Anspruch auf Erbringung der gebuchten Reiseleistung besteht erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises. Bei Anmeldung oder unverzüglich danach erhält der Anmelder eine Reisebestätigung. Wenn nicht anders vereinbart, gilt generell: mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Der restliche Reisepreis muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Reise auf dem Konto von DC-Tours eingegangen sein. Bei Überweisung bitte Name, Fahrziel und Reisetermin angeben. Bei kurzfristigen Anmeldungen (unter 10 Tage) ist der Reisepreis bei Anmeldung fällig.
Ist der Reisepreis bis zum vertraglich festgelegten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird DC-Tours von der Leistungspflicht frei und kann vom Anmelder die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungs-beschreibung (z.B. Internetseite) sowie den Reiseunterlagen. Nebenabsprachen, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche müssen in die Reiseanmeldung und Reisebestätigung aufgenommen werden.
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von DC-Tours wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Sollte es durch von uns nicht beeinflussbare Umstände nötig sein, Sie in einem anderen als in Beschreibung angegebenen Objekt unterzubringen, können keine Regressforderungen gestellt werden, sofern es sich um ein gleichwertiges Ersatzobjekt handelt.
5. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritterklärung bei DC-Tours. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde zurück oder die Reise nicht an, so kann DC-Tours pauschalierte Rücktritt-kosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittgebühren beträgt pro Person:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
bis zum 07. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
und bei Nichtantritt 100% des Reisepreises
6. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Reiseteilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu lasten des Kunden.
7. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist DC-Tours verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen.
Dies gilt nicht, wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt oder Kündigung durch DC-Tours
DC-Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
Ohne Einhaltung einer Frist: wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist.
8.1 Bis 2 Wochen vor Reisebeginn:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder der festgelegten Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen bei Busreisen.
Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet. Der einbezahlte Reisebetrag wird umgehend zurückerstattet, ein weiterer Anspruch besteht nicht.
9. Kündingung infolge höhere Gewalt
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Grenzschließung), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleich wichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung.
10. Haftung
DC-Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
- für eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise
- für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
- für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- für die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit, sowie den geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes. DC-Tours haftet nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmer(z.B. Fahrt mit Bergbahnen, Sonderveranstaltungen usw.)
11. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nah Ansicht des Kunden nicht vertragsgemäß erbracht, hat er nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises der Kündigung und des Schadenersatzes. Wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, ist er verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich dem Reiseleiter oder Fahrer mitzuteilen bzw. einen aufgetretenen Mangel der Reise bei DC-Tours anzuzeigen, falls keine Ansprechperson vor Ort vorhanden ist. Es genügt nicht, die Mängel örtlichen Leistungs-trägern anzuzeigen. Tritt ein Reisemangel auf, muss DC-Tours eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt werden. Erst danach darf der Kunde selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von DC-Tours verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse von Seiten des Kunden gerechtfertig ist (gemäß § 651 e BGB).
Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuelle entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten.
12. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung der Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vorhergesehener Beendigung einer Reise gegenüber DC-Tours geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
13. Beschränkung der Haftung
a.) Die Haftung von DC-Tours ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird.
- wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b.) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Vorschrift berufen.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zu Folge.
15. Gerichtsstand
Der Kunde kann DC-Tours nur an dessen Sitz verklagen.
16. Sonstiges
Die angegebenen Fahrzeiten der Reisebusse werden bei durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr.
Änderungen der Reisestrecke oder des Programms aus technischen Gründen bleiben vorbehalten.
Haustiere können nur bei Sondervereinbarungen mitgenommen werden, wenn eine Beeinträchtigung anderer Fahrgäste ausgeschlossen werden kann.
Bei grenzüberschreitenden Reisen ist für Einhaltung aller für die Durchführung der Busfahrt wichtigen Vorschriften (Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen) der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Fällt (bei bestimmten Reisen) vor Ort eine Kurtaxe an, ist diese vor Ort direkt zu bezahlen.
Vermittlung einzelner Reiseleistungen
Soweit lediglich einzelne Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Eintrittskarten von diversen Veranstaltungen, gesonderte Objektsübernachtungen, Flugtransfers oder Mietwagen, so haftet DC-Tours nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungs-erbringung selbst.
Bei reinen Vermittlungen wird zusätzlich zum Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr fällig.
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
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